Newsletter

   Kontakt

Kompetentes und unabhängiges Wissen für IT-Profis. 

Konferenzen, Workshops und Webinare.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmende von Veranstaltungen der Heise Medien GmbH & Co. KG*:

 

§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltung“) und der Heise Medien GmbH & Co. KG, Karl-Wiechert-Allee 10, 30625 Hannover (im Folgenden „Heise“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§ 2 Anmeldung
Die Anmeldungen erfolgt über das Internet durch das von Rafael Michel rami.io Softwareentwicklung, Markgräfler Straße 16, 69126 Heidelberg bereitgestelltes Tool „pretix“ (im Folgenden "pretix“). pretix ist ein von Heise mit der Abwicklung des Vertrages über den Kauf von Tickets einschließlich Versand und Abrechnung beauftragter Dienstleister. Sollte die Anmeldung über das Internet nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an events@heise-academy.de.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Der Teilnehmer gibt sein Angebot für einen Vertragsabschluss durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ab. Nach Eingang der Bestellung erhält der Teilnehmer unmittelbar von pretix eine Bestätigungsmitteilung per E-Mail sowie im Anhang PDF-Dateien zum selbstständigen Ausdruck der Tickets im print@home Verfahren sowie die Rechnung. Mit Zusendung der Bestätigungsmitteilung per E-Mail an den Teilnehmer, kommt ein Kaufvertrag über die bestellte Anzahl an Tickets zwischen dem Teilnehmer und Heise zustande.

§ 4 Leistungen / Zahlungsbedingungen
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und umfasst die im Programm genannten Leistungen. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht. Zahlungen können mittels Kreditkarte (VISA-Card und Euro Mastercard) oder auf Rechnung erfolgen. Der Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer ist nach Vertragsabschluss sofort bzw. bei Auswahl der Zahlungsmethode „Kauf auf Rechnung“ innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Heise. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, werden die Tickets automatisch für ungültig erklärt. Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Bei Fragen zur Zahlung und/oder Rechnung wenden Sie sich bitte direkt an:
pretix, Marktgräfler Straße 16, 69126 Heidelberg, support@pretix.de.

§ 5 Stornierung
Tickets können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch eine schriftliche Mitteilung gegenüber Heise (events@heise-academy.de) storniert werden. Soweit das Ticket bereits bezahlt wurde, hat der Teilnehmer die von pretix veranschlagten Gebühren für die Rückbuchung in Höhe von 45,- EUR zzgl. MwSt. zu zahlen. Bei späterer Absage oder Fehlen des Teilnehmers werden die gesamten Kosten fällig. Selbstverständlich kann auch ohne Aufpreis ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Stornierte Tickets müssen nicht zurückgeschickt werden, sondern werden automatisch für ungültig erklärt. Im Falle des Verlustes von Tickets ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich.

§ 6 Änderung / Absage der Veranstaltung
Heise behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Heise ist bei Vorliegen von wichtigen Gründen berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin zu benennen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend durch Heise informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens Heise.

§ 7 Haftung
Die Haftung Heises für Vermögens- und Sachschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt Heise keine Haftung.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Hannover vereinbart.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Hannover, Juli 2018
*für Partner / Sponsoren der Veranstaltungen der Heise Medien GmbH & Co. KG gelten ausschließlich die AGB für Partner.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoren und Aussteller von Veranstaltungen der Heise Medien GmbH & Co. KG:

 

§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Veranstalter und Sponsoren und/oder Ausstellern (nachfolgend „Kunde“ genannt) geschlossenen Verträge für die Durchführung von Veranstaltungen durch die der Heise Medien GmbH & Co. KG („Veranstalter“). Der Einbeziehung abweichender AGBs des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Veranstalter
Veranstalter ist die der Heise Medien GmbH & Co. KG

§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Der Kunde kann nach einer vom Veranstalter durchgeführten Präsentation aus verschiedenen Paketen wählen und teilt diesem seine Auswahl mit. Der Vertrag kommt mit einer Bestätigung durch den Veranstalter zu Stande.

§ 4 Leistungen/ Kosten
Die Leistungen des Veranstalters und die hiermit verbundene Vergütungshöhe richten sich nach der Wahl des Kunden für ein Paket. Einzelheiten hierzu können der Präsentationsmappe entnommen werden, welche Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Zustandekommen des Vertrages durch den Veranstalter. Die Zahlung wird spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und über die Standfläche anderweitig zu verfügen. Hinsichtlich der zu ersetzenden Kosten gilt § 7 dieser AGBs. Zahlt der Kunde nicht, wird er von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

§ 6 Standvergabe/ Werbung
Die Standvergabe erfolgt durch den Veranstalter. Die vor der Veranstaltung bekannt gegebenen Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich. Kosten, die aufgrund der
Nichteinhaltung dieser Zeiten entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers. Kunden dürfen nur an ihren Ständen oder vom Veranstalter zugewiesenen Werbeflächen Exponate und Werbemittel nutzen.

§ 7 Stornierung
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

• Bei Stornierung ab Anmeldung/ Zulassung: 50 % Stornogebühren auf den laut Vertrag zu zahlenden Preis
• Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % Stornogebühren auf den laut Vertrag zu zahlenden Preis
• Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% Stornogebühren auf den laut Vertrag zu zahlenden Preis
Dem Kunden bleibt in jedem der vorgenannten Fälle der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Gewährleistung/ Haftung
Der Veranstalter übernimmt weder Obhutspflicht noch Haftung für Verlust oder Schäden an Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen des Kunden. Der Veranstalter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkhaftungsgesetz und im Umfang einer Garantie oder Zusicherung unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Veranstalter bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Falls der Veranstalter für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet, ist die Haftung der Höhe nach für alle unter diesem Vertrag und seinen zugehörigen Einzelverträgen insgesamt eingetretenen Schäden pro Kalenderjahr auf die nach diesen Verträgen insgesamt zu zahlende Vergütung pro Kalenderjahr beschränkt. Die unbeschränkte Haftung für Vorsatz bleibt hiervon unberührt. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 9 Vorbehalte
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Inhalt der Veranstaltung geringfügig zu verändern, Ersatzreferenten einzusetzen, Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen und die Veranstaltung zu verkürzen, zu verlängern oder zeitwiese ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Tritt ein vorgenannter Fall ein, ist bei durch den Veranstalter nicht zu verschuldeten Gründen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung sowie Schadensersatz ausgeschlossen. Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, hat der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des entrichteten Entgelts. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 10 Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Sollte eine Bestimmung der AGBs unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen nicht. Die ungültige Regelung wird ggf. durch eine Klausel ersetzt, die dem Gewollten am nächsten kommt.

 

Stand: April 2015